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   BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92   

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https://dejure.org/1993,483
BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92 (https://dejure.org/1993,483)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 10 AZR 160/92 (https://dejure.org/1993,483)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 (https://dejure.org/1993,483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzulage durch deren Zweck - Kürzung des Anspruchs auf die volle Jahresleistung einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzulage bei Fehlen tatsächlicher Arbeitsleistung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Tarifvertrag über eine Jahresleistung in der chemischen Industrie in Westfalen vom 28.6.1989 § 2
    Tarifliche Sonderzahlung bei Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1043
  • BB 1993, 1664
  • BB 1994, 503
  • DB 1993, 2489
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - DB 1992, 2348 [BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90] = BB 1992, 2218, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) ausgesprochen und im einzelnen begründet, daß eine tarifliche Regelung über eine jährliche Sonderzahlung, deren Zweck es - auch - ist, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten, im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen.
  • LAG Hamm, 13.12.1991 - 10 Sa 1336/90

    Tarifvertrag; Jahresleistung; Jahressonderzahlung; Sonderzahlung; Chemische

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Dezember 1991 - 10 Sa 1336/90 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Aufgrund des sich aus den festgelegten Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergebenden Zwecks einer Sonderzahlung können aber nicht über die konkreten Regelungen hinaus weitere Ausschluss- oder Kürzungsgründe hergeleitet werden (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 204/96 - 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 152 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Anderes gilt zwar für Sonderleistungen, deren (in ihren Bezugsvoraussetzungen objektivierbare 51 S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    51) S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Er hat in der Folgezeit an der Entscheidung vom 5. August 1992 festgehalten und diese bestätigt (Urteile vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; -- 10 AZR 487/92 -- AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 97 und 102 -- d. Red.] und von da an ständige Rechtsprechung).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch der des Senats (BAG Urteil vom 5. März 1980 -- 5 AZR 881/78 -- AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 21 -- d. Red.] ; Urteil des Senats vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102 -- d. Red.] ).

    Dabei kann eine solche Bestimmung sich durchaus auch erst im Wege der Auslegung der gesamten Regelung ergeben, für die auch auf den aus den jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen abzuleitenden Zweck der Leistung zurückgegriffen werden kann (Urteil des Senats vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 102 -- d. Red.] ).

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